baulichen Massnahmen an der Zufahrtsstrasse werden im Baugesuch jedoch nicht umschrieben. Die Parzelle Nr. H.________ wird im Plan "Erdgeschoss und Umgebung" einbezogen, ist im Baugesuch aber nicht als Baugrundstück angeführt. Das Baugesuch ist demnach unklar, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob es sich auch auf Parzelle Nr. H.________ bezieht oder nicht. Soweit letzteres der Fall ist, wäre es unvollständig, denn die baulichen Massnahmen an der Zufahrtsstrasse werden im Baugesuch nicht umschrieben11 und die Unterschrift der Miteigentümer von Parzelle Nr. H.________ fehlt12. Zudem wurde in der Baupublikation der Einbezug von Parzelle Nr. H.________ nicht erwähnt13.