c) Der Situationsplan9 und der Plan Erdgeschoss mit Umgebung10 sehen bauliche Massnahmen an der Zufahrtsstrasse vor. Diese soll im vorderen Bereich auf 5 Meter und im hinteren Bereich auf 3 Meter verbreitert werden, so dass sie seitlich über die Parzelle Nr. H.________ hinausragt und teilweise auf der Parzelle Nr. F.________ zu liegen kommt. Auch in ihrer Stellungnahme vom 11. April 2016 hat die Beschwerdegegnerin, vertreten durch den Projektverfasser, festgehalten, dass das Bauvorhaben den Ausbau und die Erweiterung der Erschliessungsstrasse auf der Parzelle Nr. H.________ vorsehe. Die 7 Art. 7 Abs. 2 Bst. a BauG