sein.8 Fremder Grund liegt vor, wenn am Baubewilligungsverfahren nicht beteiligte Dritte am Grund, über den die Zufahrtsstrasse führt, Eigentumsrechte haben. Steht die Zufahrtsstrasse im Miteigentum mehrerer Berechtigter, muss demnach eine entsprechende Regelung mit denjenigen Miteigentümern getroffen worden sein, die am Baubewilligungsverfahren nicht beteiligt sind.