Die Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. G.________ erteilten ein Näherbaurecht für die Technikräume und Aussengeräte zur Wärmepumpenheizung.2 Die Parzelle liegt in der Dorfzone D2. Das Bauvorhaben wurde am 18. und am 25. Februar 2016 unter Hinweis auf die Beanspruchung von Art. 75 BauG sowie auf das Ausnahmegesuch bezüglich Strassenabstand publiziert.