einen Amtsbericht ein. Die weiteren Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung prüft die Baubewilligungsbehörde, insbesondere ob der Ausnahme überwiegende Interessen entgegenstehen.20 b) Das Bauvorhaben ist in der Wohn- und Gewerbezone WG2 zwar zonenkonform, fällt aber unbestritten nicht unter die Anlagen, die im Gewässerraum standortgebunden sind. Die Beschwerdegegnerinnen haben mit dem Baugesuch ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Gewässerabstandes eingereicht. Die Beschwerdeführerin bringt vor, das Gebiet G.________ und die benachbarten Quartiere seien − mit Ausnahme des eigentlichen Dorfzentrums bei der Kirche − nicht dicht überbaut. Das linksufrige Gebiet