e) Das Baureglement der Gemeinde Kandersteg wurde am 25. März 2011 vom AGR genehmigt. Art. 13 GBR hat die Marginalie "Wasserbaupolizeilicher Abstand" und bestimmt in Abs. 2: "Von Gewässern ist, sofern der Bauabstand nicht durch eine Baulinie bestimmt ist, insbesondere zum Schutz des Ortsbildes, der Natur und der Landschaft ein Abstand von wenigstens 8 m zu wahren. Er wird von der oberen Böschungskante aus gemessen." Für einzelne Bäche sind in Abs. 3 andere Abstände festgelegt. Bereits die Formulierung von Absatz 2 lässt Zweifel aufkommen, ob damit der geschützte Uferbereich im Sinne von aArt. 4a WBG festgelegt wurde.