Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/7 3 Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) teilte mit Eingabe vom 10. Februar 2016 mit, eine erneute Prüfung habe ergeben, dass das Gebiet im relevanten Perimeter weitgehend frei von Bauten sei. Es handle sich daher nicht um dicht überbautes Gebiet. 4. Mit Verfügung vom 8. April 2016 edierte das Rechtsamt der BVE beim AGR die Akten der Ortsplanungsrevision von 2009/2011.