1. Am 19. Mai 2015 reichten die Beschwerdegegnerinnen bei der Gemeinde Kandersteg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Kandersteg Gbbl.Nr. F.________. Das Bauvorhaben umfasst auch den Abbruch des Bienenhauses und des Einstellraums beim bestehenden Gebäude auf der gleichen Parzelle. Das neue Gebäude soll vor das bestehende Wohnhaus zu stehen kommen. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG2 und reicht bis zur Kander. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin Einsprache.