b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 49'179.80 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer 1 Parteikosten im Betrag von Fr. 9'419.10, den Beschwerdeführenden 2 bis 11 Parteikosten im Betrag von Fr. 7'472.25 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 12 und 13 Parteikosten im Betrag von Fr. 2'490.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung