1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 19. Mai 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 5. September 2014 mit Projektänderungen vom 15. Mai 2015 und 10. November 2015 wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von Fr. 6'300.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.