Hier gilt es vorab zu beachten, dass sich die Beschwerdeführenden 12 und 13 erst im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens durch den Anwalt vertreten liessen. Das Vertretungsverhältnis wurde mit Schreiben vom 4. Juli 2016 bekanntgegeben, die Anwaltsvollmachten mit Eingabe vom 26. Juli 2016 nachgereicht. Entgegen der eingereichten Kostennote für die Beschwerdeführenden 12 und 13 kann daher ihr Rechtsvertreter für das Abfassen der Beschwerde keine Parteikosten geltend machen. Dieses Recht steht ihm nur hinsichtlich der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 bis 11 zu, welche von Beginn an durch ihn vertreten waren.