_ (Häuser B, C und D) sind überdimensioniert und erweisen sich als zu hoch. Zudem verhindert die Platzierung und Ausrichtung des Gebäudes D (in vermindertem Masse auch des Gebäudes C) eine gute Einordnung in das umliegende Ortsbild, so dass – entgegen der Ansicht des Preisgerichts bzw. der KDP und des Berner Heimatschutzes – nicht von einer guten oder geschickten Eingliederung in die Situation bzw. einer günstigen Setzung an der Strasse gesprochen werden kann. Das Bauvorhaben fügt sich nicht gut in das Orts- und Landschaftsbild der Umgebung ein und verstösst gegen die anwendbaren Ästhetikbestimmungen der ZPP "Apartmenthotel Mürren ".