angrenzenden, bestehenden Haus sodann ein deutlicher Sprung der Gebäudehöhe nach unten. Diesbezüglich ist zu beachten, dass bereits die ENHK in ihrem Gutachten vom 28. November 2011 für eine ortsbildverträgliche Überbauung verlangt hat, die maximale Bauhöhe auf der Kote 1647.5 m.ü.M. (Firsthöhe des Gebäudes alte Post ) festzulegen.27 Dabei hielt sie in diesem Gutachten u.a. Folgendes fest28: "Wenn die Kote für die maximale Bauhöhe der Neubauten auf 1650 m.ü.