Mangels genauer Vorgaben zu den Gebäudedimensionen kommt daher den anwendbaren Ästhetikbestimmungen (vgl. E. 4b) vorliegend ein besonderes Gewicht zu. Ein Blick auf den Situation- und den Umgebungsplan bestätigt den anlässlich des Augenscheins gewonnenen Eindruck, wonach die vier geplanten Mehrfamilienhäuser jeweils ein grösseres Volumen aufweisen als das Gebäude der alten Post und sich zudem hinsichtlich ihrer Proportionen auch deutlich von den unmittelbar umliegenden Häusern abheben (mit Ausnahme des Sportchalets). Wie die OLK richtig feststellte, führen diese grossen Grundflächen zu verhältnismässig langen und hohen Giebelfassaden.