Gebäudedimensionen betrifft, so enthalten die Bestimmungen der ZPP "Apartmenthotel Mürren" allerdings keine konkreten baupolizeilichen Vorgaben. Es finden sich nur konkrete Bestimmungen zur maximal zulässigen Geschossfläche auf den Bauparzellen sowie Vorgaben zum Strassen- und Grenzabstand. Mangels genauer Vorgaben zu den Gebäudedimensionen kommt daher den anwendbaren Ästhetikbestimmungen (vgl. E. 4b) vorliegend ein besonderes Gewicht zu.