Ortsbildes berücksichtigen. Nur daraus könne das maximal verträgliche Volumen respektive die maximal zulässige Bruttogeschossfläche für die bestehende Bebauung abgeleitet werden. Zudem legte die ENHK die maximale Bauhöhe auf die Kote 1647.5 m.ü.M. (Firsthöhe des Gebäudes Alte Post) fest und empfahl, auf die Ausbildung eines Dorfplatzes zu verzichten. Die im ISOS ausgeschiedene Umgebungszone II ist gemäss ENHK von Bauten vollständig freizuhalten." Die KDP beurteilte das umstrittene Bauvorhaben im Anschluss wie folgt: "Die Erkenntnisse und Vorgaben der ENHK sind in das anschliessende Wettbewerbsverfahren eingeflossen.