45a Abs. 1 GBR mit dem Apartmenthotel Mürren eine Überbauung von hoher ortsbaulicher Qualität realisiert werden, bei welcher eine gute Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild sichergestellt ist und eine qualitätsvolle Umgebungs- und Aussenraumgestaltung gefördert wird. Dabei haben sich Bauten und Anlagen in ihrer Gesamterscheinung gut in das Ortsbild und in die landschaftlich wertvolle Umgebung einzufügen (Art. 45a Abs. 4 GBR). Diese Bestimmungen gehen weiter als Art. 9 Abs. 1 BauG; ihnen kommt daher selbständige Bedeutung zu.