Der generellen ästhetischen Kritik der Beschwerdeführenden sei die Wertung der Wettbewerbsjury, die Fachberichte des Berner Heimatschutzes und der KDP sowie der positive Bericht der Gemeinde entgegenzustellen. Die messbaren Vorgaben der ZPP "Apartmenthotel Mürren" würden zudem durch das Projekt allesamt eingehalten, weshalb es als zonenkonform gelte. Gegen die Vorgaben der ZPP hätten sich die Beschwerdeführenden schon im Planverfahren wehren müssen.