So sollen die Sockelgeschosse, welche sich üblicherweise hinsichtlich ihrem Erscheinungsbild von den übrigen Geschossen abheben (hier mit Steinfassaden) unterhalb dieser Höhenkote zu liegen kommen, während dem die darüber liegenden Geschosse (hier mit Holzverkleidung) ab dieser Höhenkote zu beginnen haben. So kann es auch nicht dem Sinn und Zweck dieser Einordnungsbestimmung entsprechen, wenn – wie vorliegend – zusätzlich zu den vier Vollgeschossen und dem Dachgeschoss auch noch Teile des Unter- bzw. Sockelgeschosses über dieser Höhenkote zu liegen kommen.