Indem genau definiert wird, welche Teile der Gebäude über bzw. unter einer gewissen Höhenkote zulässig sind, wird eine gewisse Einheitlichkeit der Gebäude bezweckt. So sollen die Sockelgeschosse, welche sich üblicherweise hinsichtlich ihrem Erscheinungsbild von den übrigen Geschossen abheben (hier mit Steinfassaden) unterhalb dieser Höhenkote zu liegen kommen, während dem die darüber liegenden Geschosse (hier mit Holzverkleidung) ab dieser Höhenkote zu beginnen haben.