Auch der Sinn und Zweck von Art. 45a Abs. 4 Lemma 2 GBR lässt keinen anderen Schluss zu. So ist diese Bestimmung unter den Gestaltungsgrundsätzen der ZPP "Apartmenthotel Mürren" eingeordnet und soll damit zu einer guten Einordnung des Vorhabens in das Umgebungs- und Dorfbild beitragen. Indem genau definiert wird, welche Teile der Gebäude über bzw. unter einer gewissen Höhenkote zulässig sind, wird eine gewisse Einheitlichkeit der Gebäude bezweckt.