Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 3. November 2016 Folgendes aus: "Im rechtsgültigen Baureglement der Gemeinde Lauterbrunnen wird in Artikel 19 festgelegt, wann ein Geschoss als solches angerechnet wird. Massgebend ist dabei grundsätzlich das fertige Terrain. Soweit die ZPP-Vorschriften keine Aussagen machen, gilt die in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b Gemeindebaureglement festgelegte spezielle Regelung für Bauten unterhalb der Dorfstrasse in Mürren. Die Vorschrift der ZPP bestimmt nicht, dass die Höhenkote von 1633.70 m.ü.M. exakt die Sockelgeschosse von den Vollgeschossen trennen muss.