Wie das Rechtsamt der BVE im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens angekündigt hat, wird vorliegend von Amtes wegen geprüft, ob diese Bestimmung durch das umstrittene Bauprojekt eingehalten ist. Bei deren Auslegung ist die Gemeindeautonomie zu beachten. Der Gemeinde kommt bei der Anwendung von kommunalen Bestimmungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu. Die BVE als Rechtsmittelinstanz hat zu prüfen, ob die von der Gemeinde geltend gemachte Auslegung rechtlich haltbar ist. Sie auferlegt sich mit anderen Worten eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der Auffassung der Gemeinde.