3. ZPP-Vorschrift zur maximalen Geschosszahl ab der Höhenkote 1633.70 m.ü.M. a) In den Vorgaben des GBR zur ZPP "Apartmenthotel Mürren" findet sich unter den Gestaltungsgrundsätzen folgende Regelung (Art. 45a Abs. 4 Lemma 2 GBR): "- Parzelle Nr. I.________: Folgende Vorgaben gelten ohne qualifiziertes Planungsverfahren nach anerkannten Verfahrensregeln (RRB vom 30.06.2010): a. Oberhalb einer Höhenkote von 1633.70 m.ü.M. sind bis zur Vorderkante der Hauptfassade der alten Post maximal 4 Vollgeschosse und der Dachausbau oder Attika möglich. b. Unterhalb einer Höhenkote von 1633.70 m.ü.