Grundbuchblatt Nr. M.________ der Beschwerdeführerin 7) oder sind ebenfalls nur durch eine Strasse vom Bauvorhaben getrennt (Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. N.________ der Beschwerdeführenden 2 bis 6 und 8 sowie Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. L.________ der Beschwerdeführenden 9 und 10). Einzig das Haus der Beschwerdeführerin 11 (Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. O.________) liegt etwas weiter zurückversetzt und ist durch eine Strasse sowie eine Parzelle vom Bauvorhaben getrennt; auch dieses Haus liegt jedoch weniger als 50 m vom Bauvorhaben entfernt.