Das Rechtsamt der BVE bleibe bei seiner anlässlich des Augenscheins geäusserten Einschätzung, wonach es aufgrund einer summarischen Prüfung fraglich sei, ob diese Vorgabe vorliegend eingehalten werde. Gleichzeitig erhielten die Beteiligten mit dieser Verfügung Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern sowie Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 6. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht der OLK sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 4 Baureglement der Gemeinde Lauterbrunnen vom 1. Juli 1996, genehmigt vom AGR am 2. April 1998, inkl.