5. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2016 führte das Rechtsamt aus, es beabsichtige, die Einhaltung von Art. 45a Abs. 4 des kommunalen Baureglements (GBR4) von Amtes wegen zu überprüfen. Nach Lemma 2 dieser Bestimmung seien auf der Parzelle Lauterbrunnen Nr. I.________ oberhalb einer Höhenkote von 1633.70 m.ü.M. maximal vier Vollgeschosse und der Dachausbau oder Attika möglich; unterhalb dieser Höhenkote seien zwei Sockelgeschosse zulässig. Das Rechtsamt der BVE bleibe bei seiner anlässlich des Augenscheins geäusserten Einschätzung, wonach es aufgrund einer summarischen Prüfung fraglich sei, ob diese Vorgabe vorliegend eingehalten werde.