2 In präzisierter Form hinsichtlich der Anordnung der Anträge gemäss Schlussbemerkungen vom 17. November 2016. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2016/79 4 Mit Schreiben vom 4. Juli 2016 gab der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden 2 bis 11 bekannt, dass sich die Beschwerdeführenden 12 und 13 neu ebenfalls durch ihn vertreten liessen. Die entsprechenden Anwaltsvollmachten wurden mit Schreiben vom 26. Juli 2016 nachgereicht.