3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 2. Juli 2016 verzichtete die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) auf eine Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Schreiben vom 6. Juli 2016 die Abweisung der Beschwerden. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 21. Juli 2016 den Antrag, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, und der vorinstanzliche Entscheid sei zu bestätigen. Denselben Antrag stellt die Beschwerdegegnerin in der Beschwerdeantwort vom 22. Juli 2016.