nur Beschwerdeführende 2 bis 11] Es seien die als Rechte Dritter eingelegten und angemeldeten Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsansprüche weiterhin vorzumerken und die Baupolizeibehörde der Gemeinde Lauterbrunnen betreffend der Lastenausgleichsansprüche anzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Dabei machen die Beschwerdeführenden vorab geltend, das Vorhaben verstosse gegen das Zweitwohnungsgesetz ZWG, beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild in unzulässiger Weise und verletze die einzuhaltenden Strassenabstände.