ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2017/51 vom 1. Mai 2018) RA Nr. 110/2016/79 Bern, 9. Januar 2017 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________, Beschwerdeführer 1 vertreten durch Herrn Fürsprecher B.________ C.________ Beschwerdeführerende 2 - 11 und 9 weitere alle vertreten durch Herrn Fürsprecher D.________ Herrn E.________ Beschwerdeführer 12 Frau F.________ Beschwerdeführerin 13 beide vertreten durch Herrn Fürsprecher D.________ und