Plakatträger auf diesem Strassenabschnitt, was zusätzlich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf sich ziehen würde. Auch wenn ein Fahrzeuglenker nur kurze Zeit von einer Reklame abgelenkt wird, kann dies in einer solchen Verkehrssituation verkehrsgefährdend sein. Bei der auf dem Streckenabschnitt geltenden 9 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 24. August 2016 RA Nr. 110/2016/77 7