zur C.________strasse angelegt sind. Im Grenzbereich der Parzellen des Restaurants und des Bed & Breakfast befindet sich eine Bushaltestelle.8 Diese wird laut Fahrplan acht Mal täglich bedient. Das Rechtsamt stellte am Augenschein weiter fest, dass der umstrittene Werbeträger für die Verkehrsteilnehmer, die Richtung Süden fahren, ab dem südlichen Ende des Restaurantgebäudes sichtbar wäre. In Fahrtrichtung Norden käme der Werbeträger etwa auf der Höhe der Einmündung F.________weg/C.________strasse ins Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer. Im fraglichen Strassenabschnitt sind bisher keine Werbeträger für Fremdreklamen vorhanden; es existiert einzig eine Eigenreklame des Gärtnereibetriebes.