Der Vertreter des Strasseninspektorats Burgdorf führte dagegen aus, es gebe zwar einige Kriterien, wie die überhöhte Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge, ein hoher durchschnittlicher Tagesverkehr (DTV) sowie eine reduzierte Fahrbahnbreite, die eher für eine Gefährdung der Verkehrssicherheit sprächen. Zudem hätten freistehende Reklameträger grundsätzlich einen höheren Ablenkungseffekt als an einer Fassade befestigte Reklamen. Die übrigen Faktoren, die in einer Checkliste des Kantons aufgelistet seien, sprächen in diesem Fall aber gegen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit. So sei beispielsweise der nächste Fussgängerstreifen weit entfernt.