c) Anlässlich des Augenscheins vom 24. August 2016 erläuterten Vertreter der Gemeinde, weshalb sie den umstrittenen Werbeträger als verkehrsgefährdend beurteilen: Die Verkehrssituation im Bereich des geplanten Standortes der Plakatstelle sei kritisch. Dies insbesondere aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens, überhöhten Geschwindigkeiten und eines grossen Anteils an Schwerverkehr. Vor etwa zwei Jahren sei es im fraglichen Strassenabschnitt zu einem tödlichen Unfall gekommen. Eine Plakatstelle würde die gefährliche Verkehrssituation zusätzlich verschlechtern.