Darin hielt das Strasseninspektorat fest, es erachte den Werbeträger nicht als verkehrsgefährdend. Mit Entscheid vom 8. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Utzenstorf den Bauabschlag mit der Begründung, sie teile die Auffassung des Strasseninspektorates nicht; der Werbeträger beeinträchtige die Verkehrssicherheit sehr stark. RA Nr. 110/2016/77 2