Sollte diese Zahl überschritten werden, sei die Bewirtschaftung der Parkplätze ab erster Minute vorzuschreiben. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 13. September 2002 schlossen der Beschwerdeführer 2 und die Beschwerdegegnerin eine Vereinbarung, wonach die Beschwerdegegnerin die Anzahl Parkplätze auf 250 reduziert und die Kundenparkplätze so bewirtschaftet, dass von der ersten Minute an ein Benützungsbeitrag von mindestens einem Franken pro Stunde verlangt wird. Der Beschwerdeführer 2 zog seine Einsprache gegen das Baugesuch zurück. Der Inhalt der Vereinbarung wurde unter dem Titel "Bedingungen und Auflagen" in den Bst. l und m aufgenommen.