In seiner Einsprache vom 22. Juli 200219 vertrat der Beschwerdeführer 2 die Auffassung, da es beim Projekt nicht darum gehe, neue Kunden zu gewinnen, sollten eigentlich die 183 bestehenden Parkplätze genügen. Er sei grundsätzlich bereit, 200 Parkplätze zu akzeptieren. Sollte diese Zahl überschritten werden, sei die Bewirtschaftung der Parkplätze ab erster Minute vorzuschreiben.