Das Fahrleistungsmodell wurde 2015 überprüft. Aufgrund der technischen Entwicklung können die (globalen) emissionsseitigen Luftreinhalte-Ziele bis 2030 vom Verkehr insgesamt und vom Personenwagenverkehr insbesondere anteilsmässig erreicht werden. Eine Weiterführung des Fahrleistungsmodells auf Basis eines kantonalen Fahrleistungsdachs lässt sich damit nicht mehr rechtfertigen.