Fahrleistungsmodell stützen folgende Nebenbestimmungen: Der gesamten ZPP E wurde ein Fahrtenkontingent zugeteilt. Gestützt darauf wurde die maximal zulässige Anzahl Einund Ausfahrten auf durchschnittlich 3'900 Fahrten/Tag beschränkt. Der Beschwerdegegnerin wurden 88 %, den anderen Grundeigentümern 12 % des Kontingents zugeteilt.12