Der Rest konnte zur Realisierung von verkehrsintensiven Vorhaben eingesetzt werden, wobei der kantonale Richtplan die für die verkehrsintensiven Vorhaben zur Verfügung stehende Fahrleistung nach raumplanerischen Kriterien im Rahmen von Fahrleistungskontingenten verteilte.10 Wie das Amt für Berner Wirtschaft (beco) in seinem Fachbericht vom 18. Dezember 2015 ausführt, bleibt es im Rahmen des Fahrleistungsmodells den Betreibern von verkehrsintensiven Vorhaben überlassen, wie sie die in der Baubewilligung verfügten maximalen Fahrtenzahl einhalten. Aus diesem Grund enthielten seine Auflagen, die in den Gesamtentscheid vom 16. Oktober 2002 einflossen, keine Forderung nach einer