Etwas mehr als die Hälfte dieser Fahrleistung wurde für die Grundentwicklung im Kanton reserviert. Der Rest konnte zur Realisierung von verkehrsintensiven Vorhaben eingesetzt werden, wobei der kantonale Richtplan die für die verkehrsintensiven Vorhaben zur Verfügung stehende Fahrleistung nach raumplanerischen Kriterien im Rahmen von Fahrleistungskontingenten verteilte.10 Wie das Amt für Berner Wirtschaft (beco) in seinem Fachbericht vom 18. Dezember 2015 ausführt, bleibt es im Rahmen des Fahrleistungsmodells den Betreibern von verkehrsintensiven Vorhaben überlassen, wie sie die in der Baubewilligung verfügten maximalen Fahrtenzahl einhalten.