a) Die Gesamtbewilligung des Regierungsstatthalters von Thun vom 16. Oktober 2002 inklusive der heute umstrittenen Auflage bezüglich Bewirtschaftung der Kundenparkplätze ab der ersten Minute mit mindestens einem Franken pro Stunde wurde damals nicht angefochten. Sie ist daher in formelle Rechtskraft erwachsen. Umstritten ist deshalb in erster Linie, ob die Vorinstanz zu Recht auf das Baugesuch eingetreten ist.