5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, zog die Archivakten des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 120/2007/4 bei und holte bei der Beschwerdeführerin 1 die Vorakten dazu ein. Zudem holte es beim Regierungsstatthalteramt Thun die Akten zur Gesamtbewilligung vom 16. Oktober 2002 sowie zur Verfügung vom 5. Januar 2005 ein. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen