Damit die genaue Auswirkung des einstündigen unentgeltlichen Parkierens eruiert werden könne, sei eine befristete Baubewilligung zu erteilen. Danach sei definitiv über das Baugesuch zu befinden. Die Versuchsanordnung werde zeigen, wie sich die neue Parkplatzbewirtschaftung sowohl auf den fliessenden als auch auf den ruhenden Verkehr auswirken werde. RA Nr. 110/2016/74 7