Auch der Sachverhalt habe sich nicht wesentlich geändert. Das Objekt sei nach wie vor als verkehrsintensives Vorhaben einzustufen, auch wenn das damals zugesprochene Fahrtenkontingent von 3'900 Fahrten/Tag gut eingehalten werde. Zudem würden die Grenzwerte für NO2 in Thun nach wie vor nicht überall eingehalten, so dass sich verhaltenslenkende Massnahem wie die Parkplatzbewirtschaftung zur Umlagerung des Einkaufsverkehrs auf ökologische Fortbewegungsmittel im Gemeindegebiet rechtfertigten. Da sowohl die Sachlage als auch die Rechtslage sich seit 2002 nicht wesentlich geändert hätten, bestehe kein Anlass die rechtskräftige Auflage isoliert in Wiedererwägung zu ziehen.