3. Gegen diese befristete Baubewilligung des Regierungsstatthalters von Thun vom 4. Mai 2016 reichte die Beschwerdeführerin 1 am 3. Juni 2016 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt, die befristete Baubewilligung sei aufzuheben und auf das Gesuch um Anpassung der Parkplatzbewirtschaftung Coop Thun Strättligenmarkt sei nicht einzutreten. Eventuell sei das Gesuch abzuweisen. Sie macht insbesondere geltend, es würden weder Wiederaufnahmegründe noch veränderte Verhältnisse vorliegen. Auf das Anpassungsbegehren könne deshalb nicht eingetreten werden. Im Übrigen sei der angeordnete Verkehrsversuch nicht zielführend.