Anschliessend holte er beim beco einen Bericht ein. Dieses wies in seinem Schreiben vom 18. Dezember 2015 unter anderem darauf hin, dass die fragliche Parkplatzbewirtschaftung nicht im Zusammenhang mit dem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung stehe. Die Beschwerdeführenden 2 bis 4 schlossen sich dem Antrag der Stadt Thun an, auf das Baugesuch sei nicht einzutreten. Die Beschwerdegegnerin beantragte die Bewilligung ihres Gesuchs und die Durchführung eines vorgängigen Versuchsbetriebs.