Die Beschwerdegegnerin sei vorerst mit einem Versuchsbetrieb einverstanden. Gegen das Vorhaben erhoben die Beschwerdeführenden 2 bis 4 Einsprache. In seinem Amtsbericht vom 23. November 2015 vertrat das Bauinspektorat der Stadt Thun die Auffassung, auf das Baugesuch könne nicht eingetreten werden, da bereits rechtskräftig über die massgebliche Frage entschieden worden sei und weder veränderte Verhältnisse noch Wiederaufnahmegründe vorliegen würden. Der Regierungsstatthalter von Thun führte am 1. Dezember 2015 eine Einspracheverhandlung durch. Anschliessend holte er beim beco einen Bericht ein.