Im März 2006 wurde das Coop Bau und Hobby eröffnet. Nachdem die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht worden war, dass die Beschwerdegegnerin trotz Ablauf der befristeten Übergangslösung den Kundinnen und Kunden den Parkplatzbenützungsbeitrag für die erste Stunde weiterhin zurückerstattete, forderte sie die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. November 2007 auf, die Geräte für die Rückerstattung der Parkplatzgebühren zu entfernen und die Kundenparkplätze ab 1. Januar 2008 ohne Rückerstattung zu bewirtschaften. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die BVE mit Entscheid vom 17. April 2008 ab.1 Sie setzte die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den 31. Mai 2008 fest.